Im Laufe meiner Recherchen zum Schweizer Bankgeheimnis bin ich auf einen Artikel gestossen, der besagt, dass der Grundanspruch «Das Gute soll getan, das Böse überwunden werden» auch im Bereich der Wirtschaft gelte. Menschliche Handlungen entsprechen nicht in jedem Fall dieser Wunschdevise.
Am Freitag, dem 4. Juli 2008 um 19 Uhr ist die Eröffnung der Diplomausstellung in der Turbine Giswil. In den drei Kabinen meiner Installation «Bankgeheimnis» hängt je eine mit Fotoecken auf Kopfhöhe befestigte Tausendernote. Die Geldscheine sind echt und druckfrisch. Die Ausstellungsbesucher sind unbeobachtet und sollen mit der eigenen moralischen Haltung konfrontiert werden. Zwischen 20.30 und 22 Uhr werden die drei Noten von unbekannten Ausstellungsbesuchern entwendet.
Am Dienstag, dem 8. Juli 2008 wird in der Neuen Luzerner Zeitung ein Bericht veröffentlicht. «Ein Kunstwerk macht Diebe». Tele Tell strahlt einen zweiminütigen Beitrag aus. Die Nachricht von den gestohlenen Tausendernoten macht über die Depeschenagentur in allen Landesteilen der Schweiz die Runde. Die Polizei ermittelt, weil es sich um ein Offizialdelikt handelt. Ich stelle ein Gesuch, dass die Ermittlungen abgebrochen werden. Es ist nicht im Sinne meines künstlerischen Konzepts, dass die interaktive Neigung der unbekannten Ausstellungsbesucher bestraft wird.
Die erste Note wurde ohne Bereicherungsabsicht von zwei Künstlerinnen entwendet, welche mir bis dato unbekannt waren. Das Geld bringen sie am Sonntag, dem 14. Juli, in einer performativen Aktion in die Installation zurück. Die zweite Note wurde in einem eingeschriebenen Brief an mich gesandt, beiliegend ein Schreiben, dass das Statement noch folgen werde. Die dritte Note ist bis zum jetzigen Zeitpunkt verschollen. Ich möchte gern wissen, wie sie investiert wurde.